Einführung
Strafzettel-Online
Leistungen
Kosten / Gebühren
Sicherheit
Download
AGB
Rechts-Links
Kontakt
Impressum
 


Art und Umfang der anwaltlichen Leistung richtet sich allgemein nach dem Auftrag des Mandanten. Dies ist auch bei der hier angebotenen Dienstleistung im Internet nicht anders.

Die Auskunft oder Beratung wird im Regelfall die Beantwortung einer einfachen rechtlichen Frage zum Gegenstand haben, oft ein rechtliches Gutachten erfordern. Sie ist aber nicht darauf beschränkt, sondern kann im Einzelfall auch eine schwierige Verteidigung beinhalten.

Einzelne Tätigkeiten:

    1. Beantwortung einer Frage
    2. Erstellen eines Gutachtens
    3. Erstberatung
    4. (Weitere) Beratung
    5. Sonstige Tätigkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren
    6. Verteidigung vor Gericht
    7. Tätigkeit im Rechtsmittelverfahren
    8. Tätigkeit in der Vollstreckung

Sofern sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Erstellen eines Gutachtens, auf die Erstberatung oder die (weitere) Beratung beschränkt, werde ich nicht nach außen hin, d.h. gegenüber Dritten wie der Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle), der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht tätig.

Erst ab der sonstigen Tätigkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren (z.B. Akteneinsicht) oder bei der Verteidigung werde ich - je nach Auftrag und Sachverhalt - für Sie auch nach außen hin tätig.

 
Top